Öffentlichkeitsarbeit

Fünf Berner Wirtschaftsverbände lancieren eine Kampagne und verstärken ihre Zusammenarbeit im Interesse des Kantons Bern. Die BERNER ARBEITGEBER lancierten am 18. September 2023 gemeinsam mit dem Handels- und Industrieverein des Kantons Bern, den Berner Bauern, dem Gewerbeverband Berner KMU und dem kantonalen Hauseigentümerverband eine Kampagne unter dem Label «BEstouz», um die Bevölkerung aufzurufen, sich mit ihrem Arbeitsplatz zu identifizieren bzw. stolz zu sein, einen Beitrag zum Wohlergehen der Gesellschaft in unserem Kanton zu leisten Es ist immer wieder festzustellen, dass sich die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger oft nicht bewusst sind, dass ihr eigener Arbeitsplatz von guten staatlichen Rahmenbedingungen abhängig ist und dass ihr Wohlergehen keine Selbstverständlichkeit ist. Auch sehen sich viele Arbeitnehmende nicht als Teil der Wirtschaft. Die Unternehmen erscheinen dabei als Drittperson, obwohl sie ohne Arbeitnehmende gar nicht existieren würden. Das möchten die 5 Verbände nun ändern. Sie rufen die Bevölkerung dazu aufrufen, stolz zu sein. Stolz auf ihren Beitrag zum Wohlergehen der Gesellschaft, stolz, Teil eines Unternehmens zu sein, welches dies ermöglicht. Die 5 Verbände erarbeiten derzeit eine gemeinsame Mehrjahresplanung für eine mediale Präsenz. Dabei sollen vor allem die Power und Reichweite der bestehenden Verbandsmedien sowie die sozialen Medien genutzt und auch die Mitglieder einbezogen werden. Als wichtigstes visuelles Mittel wurde ein Label «BE-Stolz» kreiert, welches eine breit gefächerte Nutzung ermöglicht. Dabei steht «BE» doppeldeutig sowohl für den Kanton Bern als auch als Aufruf «sei» aus dem englischen abgeleitet. Der Startschuss des Projektes erfolgte am Montag, 18. September 2023, anlässlich der traditionellen Sichlete der Berner Bauern um 11:00 Uhr auf dem Bundesplatz. Mehr erfahren Sie auf der Website «BEstouz.ch», wo Sie sich auch als Botschafter oder Botschafterin eintragen können. Die vollständige Medienmitteilung lesen hier klicken
Energiemangellage auch in diesem Winterhalbjahr?

Vor einem Jahr war am Energiemarkt der Teufel los. Der Referenzpreis für europäisches Gas, der am niederländischen Handelspunkt TTF gebildet wird, stieg auf gut 300 Euro je Megawattstunde ein zehnmal höherer Wert als sonst. Die Strompreise folgten diesem rasanten Anstieg und Befürchtungen über Gasmangel und Blackouts im Winter nahmen zu. Wie sieht es nun diesen Winter aus? Klar ist, dass sich die Lage heute wesentlich entspannter präsentiert als im vergangenen Jahr: Die Gasversorgung ist – auch dank Flüssiggas – gewährleistet und die europäischen Gas-Speicher sind gut gefüllt, die französischen Kernkraftwerke sind weitgehend wieder am Netz, das Ersatzkraftwerk in der Schweiz steht bereit, die Stauseen mit der Reservehaltung verfügen über einen guten Füllstand. Eine totale Entwarnung will aber dennoch niemand geben. Jedenfalls dürfte Europa mit einem durchschnittlich kalten Winter gut klarkommen. Ein kalter Winter könnte aber zu Überraschungen führen, wenn sich zusätzlich weitere negative Bedingungen kumulieren. Neben der Temperatur ist etwa die Nachfrage nach Energie in China relevant, wo sich die Wirtschaftslage zwar momentan eingetrübt hat, oder ein möglicher Ausfall mehrerer Kernkraftwerke. Wenn Sie sich als Unternehmen zusätzlich informieren wollen, empfehlen wir Ihnen das Dashboard des Bundesamtes für Energie. Hier finden Sie auch eine aktuelle Lageurteilung.
Gesundheitsförderung

«Gesundheitsförderung Schweiz» – eine von Kantonen und Versicherern getragene Stiftung mit gesetzlichem Auftrag – initiiert, koordiniert und evaluiert Massnahmen zur Förderung der Gesundheit und zur Verhütung von Krankheiten. Sie bietet unter anderem die kostenlosen KMU-Angebote «Leadership-Kit» und «HR-Toolbox» an, auf die wir Sie hiermit gerne aufmerksam machen:
BERNER ARBEITGEBER sprechen sich für die Fusion von Bern und Ostermundigen aus

Unsere Medienmitteilung betreffend der Fusion Bern – Ostermundigen / JA zum Wirtschaftsraum Bern.
Uwe E. Jocham neu im Vorstand des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes

Unsere Medienmitteilung aus Anlass der Wahl unseres Präsidenten, Dr. med. h.c. Uwe E. Jocham in den Vorstand des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes.
Lohngleichheit: Grösste betriebliche Auswertung fällt positiv aus

Eine vom Schweizerischen Arbeitgeberverband in Auftrag gegebene Erhebung der Universität St. Gallen zeigt, dass 99.3 Prozent der ausgewerteten Unternehmen das Gleichstellungsgesetz einhalten. Gleichwohl sind weitere Anstrengungen angezeigt, um die Lohndifferenz zwischen den Geschlechtern weiter zu verringern. Mit dem revidierten Gleichstellungsgesetz wurden Arbeitgeber mit 100 oder mehr Mitarbeitenden dazu verpflichtet, alle vier Jahre eine Lohngleichheitsanalyse durchzuführen. Deren Ergebnisse müssen von einer unabhängigen Stelle geprüft und spätestens bis Ende Juni 2023 gegenüber den Mitarbeitenden und Aktionären kommuniziert werden. Die Debatte um die Einordnung der Ergebnisse ist bereits längst im Gange, obwohl bisher ein repräsentatives Gesamtbild fehlte. Die bis anhin grösste Datensammlung zu Lohngleichheitsanalysen in Schweizer Unternehmen klärt nun viele offene Fragen. 615 Betriebe ausgewertet Das Competence Centre for Diversity and Inclusion (CCDI) der Universität St. Gallen hat im Auftrag des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes (SAV) eine Umfrage bei Unternehmen mit 100 und mehr Mitarbeitenden durchgeführt. Dabei konnten die Ergebnisse der betrieblichen Lohngleichheitsanalysen von insgesamt 615 Unternehmen mit rund 550’000 Mitarbeitenden zusammengetragen werden. Mit der Erhebung werden rund 10 Prozent der Unternehmen, die eine Lohngleichheitsanalyse durchführen mussten, abgedeckt. Da die Unternehmen unterschiedliche Methoden zur Erhebung der Lohngleichheit verwenden, fokussiert sich die detaillierte Auswertung des CCDI auf die Unternehmen, welche das Lohngleichheitsinstrument des Bundes Logib verwendet haben. Diese Methode ist am weitesten verbreitet und wurde von 461 der befragten Unternehmen angewandt. Gleichzeitig zeigt sich, dass auch die Unternehmen, die andere Methoden verwenden, die Vorgaben des Bundes grossmehrheitlich einhalten. So weisen 89 Prozent der Unternehmen, die nicht Logib verwendet haben, keinen Geschlechtereffekt auf. Unerklärte Lohndifferenz von 3,3 Prozent Unter Berücksichtigung der berufsspezifischen und persönlichen Merkmale zeigt die Datensammlung eine durchschnittliche unerklärte Lohndifferenz von 3,3 Prozent. Von den insgesamt 461 Unternehmen, die Logib verwendeten, halten 458 Unternehmen die Vorgaben des Gleichstellungsgesetzes ein – dies entspricht einem Wert von 99,3 Prozent. Nur 3 Unternehmen haben die vom Bund festgelegte Toleranzschwelle von 5 Prozent überschritten. Die Erhebung zeigt, dass die Vorgaben des Bundes sowohl über die Branchen als auch über die Regionen hinweg in den allermeisten Fällen eingehalten werden. Zwar gibt es Unterschiede, diese bewegen sich jedoch in einem sehr engen Band und innerhalb der Toleranzschwelle. Arbeitgeber halten sich an ihre Pflichten Die Arbeitgeber sehen sich durch diese positiven Resultate in mehrerlei Hinsicht bestätigt. So beweist die Erhebung, dass die Zahlen zur unerklärten Lohndifferenz, welche die Gewerkschaftsseite in der politischen Debatte verwenden, überrissen sind. Gleichzeitig zeigt sich, dass die betriebliche Realität in Sachen Lohngleichheit deutlich positiver aussieht, als es die Zahlen der Schweizerischen Lohnstrukturerhebung LSE des Bundesamtes für Statistik erahnen lassen. Der SAV erwartet, dass diese positiven Zahlen aus der betrieblichen Realität auch in die politische Debatte einfliessen. “Die Unternehmen haben in den letzten Jahren grosse Anstrengungen unternommen, um Lohndiskriminierung aufgrund des Geschlechts zu verhindern”, erklärt SAV-Präsident Valentin Vogt. Gleichwohl sind weitere Anstrengungen angezeigt, um die Lohndifferenzen zwischen den Geschlechtern weiter zu verringern. Dabei gilt es bei den Ursachen anzusetzen. Dazu gehört im Wesentlichen, dass Frauen im Vergleich zu den Männern deutlich häufiger Erwerbsunterbrüche aufweisen. In Anbetracht dessen gilt es Rahmenbedingen zu schaffen, die es Frauen ermöglichen, auf gleiche Weise wie die Männer am Erwerbsleben teilzunehmen – die Vereinbarkeit von Privatem und Beruf ist hierbei wichtig. “Wenn zudem Frauen vermehrt auch in bisher von Männern dominierten Berufen vordringen, um dort eine berufliche Karriere anzustreben, werden sich die Lohnunterschiede in den nächsten Jahren weiter verringern ”, erklärt Daniella Lützelschwab, Leiterin Ressort Arbeitsmarkt des SAV. Erklärbare und unerklärbare Lohndifferenz Bestehen Lohndifferenzen zwischen den Geschlechtern, heisst dies nicht, dass eine Diskriminierung vorliegt. So führen berufsspezifische und persönliche Merkmale, zu einem Unterschied bei den Löhnen. Dieser sogenannte erklärbare Lohnunterschied berücksichtigt Merkmale wie die Hierarchiestufe, die Ausbildung oder die potenzielle Berufserfahrung. Wenn nach Abzug dieser zugelassenen, erklärbaren Kriterien noch eine Lohndifferenz übrigbleibt, spricht man von der unerklärbaren Lohndifferenz. Eine unerklärbare Lohndifferenz lässt nicht automatisch auf eine Lohndiskriminierung schliessen, weil es noch weitere lohnrelevante Kriterien gibt, die nicht berücksichtigt werden. Schweizerische Lohnstrukturerhebung (LSE) und betriebliche Lohnanalysen Die LSE des Bundesamtes für Statistik wird als nationale Analyse von Lohnunterschieden zwischen Frauen und Männern geführt. Hier werden Arbeitnehmende mit ähnlichen Merkmalen über alle Unternehmen hinweg verglichen. Demgegenüber werden die Arbeitnehmenden bei der betrieblichen Lohngleichheitsanalyse nur mit Arbeitnehmenden im selben Betrieb und mit ähnlichen Merkmalen verglichen. Dadurch wird die unternehmensinterne Analyse nicht durch allfällige Unterschiede der Lohnniveaus zwischen den Unternehmen beeinflusst. Die Unterschiede in der Methodik führen zu unterschiedlichen Ergebnissen, die nicht direkt miteinander vergleichbar sind. Die unternehmensinternen Lohngleichheitsanalysen geben somit ein deutlich besseres Abbild zur betrieblichen Realität.
Abstimmungsparolen für den 18. Juni

Für die Volksabstimmung vom 18. Juni 2023 empfehlen die Berner Arbeitgeberfolgende Parolen … Änderung der Kantonsverfassung (Anpassung bei den Schuldenbremsen): NEIN Die Schuldenbremse funktioniert! Sie hat geholfen die Schulden des Kantons zu reduzieren und darf nicht aufgeweicht werden. Gerade in Zeiten steigender Zinsen können die Schulden sonst rasch wieder ansteigen.Lesen Sie hier alle Argumente Elternzeit-Initiative der SP: NEIN Die Initiative schiesst deutlich über das Ziel hinaus und ist eine Zwängerei. Eine gleiche Initiative im Kanton Zürich wurde letztes Jahr deutlich abgelehnt. Ein Alleingang im Kanton Bern ist weder sinnvoll noch finanziell verkraftbar (Zusatzkosten von 200 Millionen Franken pro Jahr).Lesen Sie hier alle Argumente Teilrevision des Personalreglements: NEIN Pensionsalter 63? Automatischer Teuerungsausgleich? Städtischer Alleingang beim Vaterschaftsurlaub? Das neue Personalreglement ist ein Diktat der Gewerkschaften und schafft weitere Ungleichheiten zum privaten Sektor.Mehr Informationen Teilrevision des Gebührenreglements: 2x NEIN Die Stadt Bern will ihre leeren Kassen mit Gebühren sanieren. Quartier-Parkkarten für Anwohner:innen sollen um 86% erhöht werden (von 264 auf 492 Franken pro Jahr). Die Parkgebühren sollen von 2.20 auf 3.30 Franken pro Stunde erhöht werden (+50%). Das ist unsozial, unverhältnismässig und trifft die Falschen.Mehr Informationen
Elternzeit-Initiative der SP: NEIN

Die Initiative schiesst deutlich über das Ziel hinaus und ist eine Zwängerei. Eine gleiche Initiative im Kanton Zürich wurde letztes Jahr deutlich abgelehnt. Ein Alleingang im Kanton Bern ist weder sinnvoll noch finanziell verkraftbar (Zusatzkosten von 200 Millionen Franken pro Jahr). Lesen Sie hier alle Argumente
Die Aktienrechtsrevision – Handlungsbedarf für Unternehmer:innen und Unternehmen

Per 1. Januar 2023 trat das neue Aktienrecht in Kraft. Es sieht insbesondere eine Flexibilisierung der Gründungs- und Kapitalvorschriften vor. Die Unternehmen haben zwei Jahre Zeit, um ihre Statuten an das neue Recht anzupassen. Wir zeigen Ihnen auf, welche Änderungen Sie vornehmen müssen, um insbesondere vom neuen Kapitalband profitieren zu können. Zur Anmeldung:hier klicken
Wirtschaft und Armee im Dialog

Mit militärischer Führung zum Erfolg im militärischen Einsatz und am zivilen Arbeitsplatz.