Per 1. Januar 2023 trat das neue Aktienrecht in Kraft. Es sieht insbesondere eine Flexibilisierung der Gründungs- und Kapitalvorschriften vor. Die Unternehmen haben zwei Jahre Zeit, um ihre Statuten an das neue Recht anzupassen.
Wir zeigen Ihnen auf, welche Änderungen Sie vornehmen müssen, um insbesondere vom neuen Kapitalband profitieren zu können.
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