Aktuelles

Die Aktienrechtsrevision – Handlungsbedarf für Unternehmer:innen und Unternehmen

Per 1. Januar 2023 trat das neue Aktienrecht in Kraft. Es sieht insbesondere eine Flexibilisierung der Gründungs- und Kapitalvorschriften vor. Die Unternehmen haben zwei Jahre Zeit, um ihre Statuten an das neue Recht anzupassen.

Wir zeigen Ihnen auf, welche Änderungen Sie vornehmen müssen, um insbesondere vom neuen Kapitalband profitieren zu können.

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Sehr geehrte Damen und Herren

Besten Dank für Ihr Interesse an der Mitgliedschaft im Verband der Arbeitgeber Region Bern. Gerne werden wir Sie in den nächsten Tagen kontaktieren.

Freundliche Grüsse
Verband der Arbeitgeber Region Bern