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Kurzarbeitsentschädigung: Höchstbezugsdauer auf 24 Monate erhöht

Mehr Planungssicherheit für Unternehmen in schwierigen Zeiten

Der Bundesrat hat am 8. Oktober 2025 beschlossen, die Höchstbezugsdauer für Kurzarbeitsentschädigung (KAE) auf 24 Monate innerhalb einer zweijährigen Rahmenfrist zu erhöhen. Die neue Regelung gilt vom 1. November 2025 bis zum 31. Juli 2026. Ziel der Massnahme ist die Stabilisierung von Beschäftigung und Know-how sowie eine erhöhte Planungssicherheit.


Wesentliche Punkte:

  • Bezugsdauer: 24 Monate im Zeitraum 1.11.2025 – 31.7.2026.
  • Anspruchsvoraussetzungen bleiben unverändert; die Prüfung erfolgt durch die zuständigen Behörden im Einzelfall.
  • Nach 24 Monaten ohne Unterbruch gilt eine Wartefrist von 6 Monaten, bevor eine
  • neue Rahmenfrist eröffnet werden kann.
  • Betriebe nahe bei 18 Monaten erhalten bis zu 6 Monate zusätzlich, sofern die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind.

Weitere Informationen:
🔗 Bundesrat erhöht Höchstbezugsdauer für Kurzarbeitsentschädigung auf 24 Monate
🔗 KAE Normalfall

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