Aktuelles

Abstimmungsparolen für den 18. Juni
Für die Volksabstimmung vom 18. Juni 2023 empfehlen die Berner Arbeitgeberfolgende Parolen …
Änderung der Kantonsverfassung (Anpassung bei den Schuldenbremsen): NEIN
Die Schuldenbremse funktioniert! Sie hat geholfen die Schulden des Kantons zu reduzieren und darf nicht aufgeweicht werden. Gerade in Zeiten steigender Zinsen können die Schulden sonst rasch wieder ansteigen.
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Elternzeit-Initiative der SP: NEIN
Die Initiative schiesst deutlich über das Ziel hinaus und ist eine Zwängerei. Eine gleiche Initiative im Kanton Zürich wurde letztes Jahr deutlich abgelehnt. Ein Alleingang im Kanton Bern ist weder sinnvoll noch finanziell verkraftbar (Zusatzkosten von 200 Millionen Franken pro Jahr).
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Teilrevision des Personalreglements: NEIN
Pensionsalter 63? Automatischer Teuerungsausgleich? Städtischer Alleingang beim Vaterschaftsurlaub? Das neue Personalreglement ist ein Diktat der Gewerkschaften und schafft weitere Ungleichheiten zum privaten Sektor.
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Teilrevision des Gebührenreglements: 2x NEIN
Die Stadt Bern will ihre leeren Kassen mit Gebühren sanieren. Quartier-Parkkarten für Anwohner:innen sollen um 86% erhöht werden (von 264 auf 492 Franken pro Jahr). Die Parkgebühren sollen von 2.20 auf 3.30 Franken pro Stunde erhöht werden (+50%). Das ist unsozial, unverhältnismässig und trifft die Falschen.
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Elternzeit-Initiative der SP: NEIN
Die Initiative schiesst deutlich über das Ziel hinaus und ist eine Zwängerei. Eine gleiche Initiative im Kanton Zürich wurde letztes Jahr deutlich abgelehnt. Ein Alleingang im Kanton Bern ist weder sinnvoll noch finanziell verkraftbar (Zusatzkosten von 200 Millionen Franken pro Jahr).

Die Aktienrechtsrevision – Handlungsbedarf für Unternehmer:innen und Unternehmen
Per 1. Januar 2023 trat das neue Aktienrecht in Kraft. Es sieht insbesondere eine Flexibilisierung der Gründungs- und Kapitalvorschriften vor. Die Unternehmen haben zwei Jahre Zeit, um ihre Statuten an das neue Recht anzupassen.
Wir zeigen Ihnen auf, welche Änderungen Sie vornehmen müssen, um insbesondere vom neuen Kapitalband profitieren zu können.
Zur Anmeldung:
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Wirtschaft und Armee im Dialog
Mit militärischer Führung zum Erfolg im militärischen Einsatz und am zivilen Arbeitsplatz.

Zäme für äs dopplets JA am 12. März 2023 – Jetzt abstimmen!
Gemeinsamer Appell von über 50 Grossrätinnen und Grossräten heute vor dem Berner Rathaus!

Das neue Datenschutzgesetz – was heisst das für unser Unternehmen?
Am 1. September 2023 treten das totalrevidierte Datenschutzgesetz (DSG) sowie die Ausführungsbestimmungen in der neuen Datenschutzverordnung (DSV) und der neuen Verordnung über Datenschutzzertifizierung (VDSZ) in Kraft.
Wir zeigen Ihnen auf was ändert, welche Unterschiede zur Regelung in der EU bestehen und was Sie in den Unterlagen Ihres Unternehmens anpassen sollten.
Gerne werden Dr. Christoph Zimmerli und Patrick Mettler Ihnen das Datenschutzgesetz näher bringen.

Vernehmlassung zum Fusionsprojekt „Kooperation Ostermundigen – Bern (KOBe)“
Im vergangenen Oktober wurde die öffentliche Vernehmlassung zum Projekt «Kooperation Ostermundigen – Bern (KOBe)» aufgelegt.
Wir äussern uns im Folgenden zu denjenigen Fragen, welche die Interessen unserer Mitgliedfirmen direkt betreffen.

Bern braucht Zukunft.
Die Wirtschaftsverbände der Region Bern präsentieren ihr Vierjahresprogramm für ein attraktives Bern.
Die Wirtschaftsverbände der Region Bern setzen sich ein für ein starkes, attraktives Bern. In Partnerschaft mit Gesellschaft, Politik und Verwaltung wollen wir die wirtschaftliche Weiterentwicklung unserer Region in den nächsten vier Jahren vorantreiben.

Die Individualbesteuerung kommt vors Volk
Die Eidgenössische Volksinitiative wurde der Bundeskanzlei übergeben. Namhafte Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Wirtschaft, so auch Arbeitgeber, und Gesellschaft würdigten die Initiative und das Anliegen eines modernen, zivilstandsunabhängigen Steuersystems.
Die Eidgenössischen Volksinitiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)» wurde mit über 110’000 gültigen Unterschriften der Bundeskanzlei in Bern übergeben. Heute wird in der Schweiz die Individualbesteuerung nur bei alleinstehenden Personen und unverheirateten Paaren angewendet. Verheiratete Paare und gleichgeschlechtliche Paare, welche in einer eingetragenen Partnerschaft leben, werden hingegen gemeinsam besteuert. Ihre jeweiligen Einkommen werden also zusammengerechnet.
Das soll sich nun ändern. Bei der Individualbesteuerung wird das Einkommen einer Person einzeln und also nicht das zusammengerechnete Einkommen einer Veranlagungsgemeinschaft (Ehe / eingetragene Partnerschaft) besteuert. Dabei wird beispielsweise mit Hilfe von Abzügen auf dem Nettoeinkommen auf die individuelle finanzielle Leistungsfähigkeit der steuerpflichtigen Person Rücksicht genommen.
Die positiven Arbeitsanreize, welche die Individualbesteuerung schafft, sind insbesondere auch für die Wirtschaft von höchster Bedeutung. «Dass wir in der Schweiz nicht das volle Arbeitsmarktpotenzial ausnutzen und Menschen für ihre Erwerbstätigkeit steuerlich bestrafen, ist gerade in Zeiten des Fachkräftemangels absolut unverständlich» konstatierte Roland A. Müller, Direktor des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes. Die Arbeitgeber werden sich deshalb weiterhin für einen Systemwechsel stark machen.

Brachliegendes Potenzial bei Müttern
Wie aus einer vom Bundesamt für Statistik publizierten Studie hervorgeht, lag die Erwerbsquote von Müttern im Jahr 2021 bei hohen 82 Prozent. Diese auf den ersten Blick erfreuliche Erkenntnis wird durch deren ebenfalls sehr hohe Teilzeitaktivität jedoch stark getrübt.
Gemäss einer Erhebung des Bundesamts für Statistik (BFS) lag die Erwerbsquote von Müttern (Frauen im Alter zwischen 25 und 54 Jahren und mindestens einem Kind unter 15 Jahren im gleichen Haushalt lebend) im Jahr 2021 bei hohen 82 Prozent. Dies entspricht einer Zunahme um mehr als 20 Prozentpunkte über die letzten 30 Jahre. Bei Vätern im selben Alter lag die Erwerbsquote im gleichen Zeitraum konstant über 95 Prozent.
Mit 78 Prozent sind nach wie vor viele der Mütter im Arbeitsmarkt teilzeitbeschäftigt. Bei Frauen ohne Kinder beträgt dieser Anteil nur rund 35 Prozent. Obwohl in den letzten Jahren eine klare Tendenz hin zu höheren Arbeitspensen zu verzeichnen war, arbeiten nach wie vor rund ein Drittel der Mütter in einem Pensum unter 50 Prozent.
Die Ergebnisse zeigen, dass die Erwerbsquote nach Ablauf des Mutterschaftsurlaubs im Vergleich zu vorher um fast 10 Prozentpunkte tiefer liegt. Dieselbe Entwicklung zeigt sich auch bei der Teilzeitquote: Während kurz vor der Geburt des ersten Kindes nur gerade zwei von zehn erwerbstätigen Frauen Teilzeit arbeiten, sind es danach deren acht.
Diese vom BFS publizierten Zahlen sind längst bekannt. Auch der mit Abstand grösste Treiber für diese Entwicklungen ist bereits nachgewiesen: Die nachweislich ungenügende Vereinbarkeit von Familie und Beruf aufgrund fehlenden und zu teuren Drittbetreuungsangeboten trägt massgeblich zur hohen Teilzeitquote von Müttern bei. Diese hohe Teilzeitaktivität ist vor dem Hintergrund der Gleichstellung stossend und mit Blick auf den stark akzentuierten Arbeitskräftemangel unhaltbar.