Aktuelles

Die Individualbesteuerung kommt vors Volk

Die Eidgenössische Volksinitiative wurde der Bundeskanzlei übergeben. Namhafte Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Wirtschaft, so auch Arbeitgeber, und Gesellschaft würdigten die Initiative und das Anliegen eines modernen, zivilstandsunabhängigen Steuersystems.

Die Eidgenössischen Volksinitiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)» wurde mit über 110’000 gültigen Unterschriften der Bundeskanzlei in Bern übergeben. Heute wird in der Schweiz die Individualbesteuerung nur bei alleinstehenden Personen und unverheirateten Paaren angewendet. Verheiratete Paare und gleichgeschlechtliche Paare, welche in einer eingetragenen Partnerschaft leben, werden hingegen gemeinsam besteuert. Ihre jeweiligen Einkommen werden also zusammengerechnet.

Das soll sich nun ändern. Bei der Individualbesteuerung wird das Einkommen einer Person einzeln und also nicht das zusammengerechnete Einkommen einer Veranlagungsgemeinschaft (Ehe / eingetragene Partnerschaft) besteuert. Dabei wird beispielsweise mit Hilfe von Abzügen auf dem Nettoeinkommen auf die individuelle finanzielle Leistungsfähigkeit der steuerpflichtigen Person Rücksicht genommen.

Die positiven Arbeitsanreize, welche die Individualbesteuerung schafft, sind insbesondere auch für die Wirtschaft von höchster Bedeutung. «Dass wir in der Schweiz nicht das volle Arbeitsmarktpotenzial ausnutzen und Menschen für ihre Erwerbstätigkeit steuerlich bestrafen, ist gerade in Zeiten des Fachkräftemangels absolut unverständlich» konstatierte Roland A. Müller, Direktor des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes. Die Arbeitgeber werden sich deshalb weiterhin für einen Systemwechsel stark machen.

Brachliegendes Potenzial bei Müttern 

Wie aus einer vom Bundesamt für Statistik publizierten Studie hervorgeht, lag die Erwerbsquote von Müttern im Jahr 2021 bei hohen 82 Prozent. Diese auf den ersten Blick erfreuliche Erkenntnis wird durch deren ebenfalls sehr hohe Teilzeitaktivität jedoch stark getrübt.

Gemäss einer Erhebung des Bundesamts für Statistik (BFS) lag die Erwerbsquote von Müttern (Frauen im Alter zwischen 25 und 54 Jahren und mindestens einem Kind unter 15 Jahren im gleichen Haushalt lebend) im Jahr 2021 bei hohen 82 Prozent. Dies entspricht einer Zunahme um mehr als 20 Prozentpunkte über die letzten 30 Jahre. Bei Vätern im selben Alter lag die Erwerbsquote im gleichen Zeitraum konstant über 95 Prozent.

Mit 78 Prozent sind nach wie vor viele der Mütter im Arbeitsmarkt teilzeitbeschäftigt. Bei Frauen ohne Kinder beträgt dieser Anteil nur rund 35 Prozent. Obwohl in den letzten Jahren eine klare Tendenz hin zu höheren Arbeitspensen zu verzeichnen war, arbeiten nach wie vor rund ein Drittel der Mütter in einem Pensum unter 50 Prozent.

Die Ergebnisse zeigen, dass die Erwerbsquote nach Ablauf des Mutterschaftsurlaubs im Vergleich zu vorher um fast 10 Prozentpunkte tiefer liegt. Dieselbe Entwicklung zeigt sich auch bei der Teilzeitquote: Während kurz vor der Geburt des ersten Kindes nur gerade zwei von zehn erwerbstätigen Frauen Teilzeit arbeiten, sind es danach deren acht.

Diese vom BFS publizierten Zahlen sind längst bekannt. Auch der mit Abstand grösste Treiber für diese Entwicklungen ist bereits nachgewiesen: Die nachweislich ungenügende Vereinbarkeit von Familie und Beruf aufgrund fehlenden und zu teuren Drittbetreuungsangeboten trägt massgeblich zur hohen Teilzeitquote von Müttern bei. Diese hohe Teilzeitaktivität ist vor dem Hintergrund der Gleichstellung stossend und mit Blick auf den stark akzentuierten Arbeitskräftemangel unhaltbar.

Was wir tun

Sehr geehrte Damen und Herren

Besten Dank für Ihr Interesse an der Mitgliedschaft im Verband der Arbeitgeber Region Bern. Gerne werden wir Sie in den nächsten Tagen kontaktieren.

Freundliche Grüsse
Verband der Arbeitgeber Region Bern